Am 10.11.2023 veröffentlichte die FMA die Mindeststandards für Pensionskassen bzw für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence. Diese Mindeststandards sind keine rechtliche Verordnung, sondern dienen als Orientierungshilfe für Pensionskassen bzw Sonderkreditinstitute und AIFM und geben die Rechtsansicht der FMA in Bezug auf die Vornahme einer Due Diligence wieder.