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FMA-Mindeststandards für Pensionskassen für die Vornahme einer Due Diligence und FMA-Mindeststandards für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence

Unternehmensrecht aktuellSteuerrechtGesRZ 2023, 342 - 343 Heft 6 v. 30.12.2023

Am 10.11.2023 veröffentlichte die FMA die Mindeststandards für Pensionskassen bzw für Sonderkreditinstitute und AIFM für die Vornahme einer Due Diligence. Diese Mindeststandards sind keine rechtliche Verordnung, sondern dienen als Orientierungshilfe für Pensionskassen bzw Sonderkreditinstitute und AIFM und geben die Rechtsansicht der FMA in Bezug auf die Vornahme einer Due Diligence wieder.

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