Zusammenfassung: Das OLG Wien äußerte sich in dieser Entscheidung dazu, wie bei der Anmeldung zum Firmenbuch bei Änderung des Mitgliederstandes einer EWIV vorzugehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 11 UGB; § 148 AktG; § 11 FBG; § 2 Abs 5 EWIVG; § 51 GmbHG; Art 7 lit a EWIV-VO
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