§ 2 Abs 3 KStG; § 7 Abs 3 KStG; § 1 Abs 3 Liebhabereiverordnung 1993; § 2 Abs 1 Liebhabereiverordnung 1993
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend der Anwendungsbereich der LiebhabereiVO zu befassen. Der Gerichtshof hatte ua zu klären, ob im Falle eines neben einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geführten Bäderbetriebes, der einen Verlustbetrieb darstellt, der Tatbestand der Liebhaberei gegeben sein kann.