Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen betreffend die Zulässigkeit einer in der Satzung einer AG enthaltenen Formulierung zur Festsetzung der Zahl der Vorstandsmitglieder bzw Aufsichtsratsmitglieder zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 1 AktG; § 17 Z 5 AktG