§ 22 BAO; § 10 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung ua mit Fragen betreffend die Zwischenschaltung einer keinerlei wirtschaftliche Funktionen erfüllenden Tochtergesellschaft innerhalb eines Konzerns zu befassen, um dadurch im Hinblick auf die vorgenommenen Ausschüttungen eine Steuerbefreiung aus einer internationalen Schachtelbeteiligung nach § 10 Abs 2 KStG zu erwirken.