§ 8 Abs 4 KStG
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm einem Mantelkauf zu befassen. Zu klären war, ob das Verlustvortragsrecht dann nicht mehr zusteht, wenn es zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen war.
VwGH 18.12.2008, 2007/15/0090