§ 1 Abs 1 KO; § 2 Abs 1 KO; § 181 KO; § 186 KO; § 9 BAO; § 80 BAO; § 273 Abs 1 lit a BAO
Der VwGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, an wen ein Haftungsbescheid zu richten ist, im Falle, dass neben der Konkurseröffnung über eine GmbH ebenso über das Privatvermögen des Geschäftsführers ein Konkursverfahren (Schuldenregulierungsverfahren) eingeleitet wurde.