§ 1293 ABGB; § 1323 ABGB; § 37 GmbHG; § 54 GmbHG; § 76 Abs 2 GmbHG
Das Gericht untersuchte in dieser Entscheidung, wie zu verfahren ist, wenn der Hälftegesellschafter einer GmbH das Stammkapital erhöht, entgegen einer Treuhandvereinbarung, geschlossen mit dem zweiten Gesellschafter. Im Weiteren beschäftigte sich das Gericht mit dem Formgebot von Treuhandvereinbarungen.