Zusammenfassung: Die Autoren untersuchen in ihrem Bericht, welche Möglichkeiten nach dem österreichischen GmbH-Recht bestehen, um trotz Untätigkeit eines Gesellschafters einer Joint-Venture-Gesellschaft zu einer Willensbildung der Gesellschaft zu kommen. Insbesondere die gesetzlich geregelten Einberufungsmöglichkeiten einer Folgeversammlung und die dafür einzuhaltenden Modalitäten werden von den Autoren besprochen.