Zusammenfassung: Im Gegensatz zu der GmbH ist nach § 29 AktG bei der Gründung oder Kapitalerhöhung einer AG eine Bankbestätigung beizubringen. Diese hat sich aber nicht nur auf den Ausgabebetrag der Aktien sondern auch auf das Agio zu beziehen. Bei der GmbH ist nur für die Bareinlage gem § 10 Abs 3 GmbHG eine Bankbestätigung vorzuweisen. In Österreich ist die Firmenbuchpraxis aber weitgehend uneinheitlich.