Die Gesellschaftsform der GesBR nimmt immer mehr an Bedeutung an. Die gesetzlichen Grundlagen sind jedoch mangelhaft. An Hand einer Entscheidung des OGH über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GesBR, erörtert der Autor, warum eine gesellschaftsrechtliche Neuorientierung geboten erscheint.
OGH 21.12.2006, 6 Ob 268/06i