Deskriptoren: Stiftungsurkunde; Stifterrechte; Einstimmigkeitsprinzip; Beteiligtenstellung; Firmenbuch.
Normen: § 3 Abs 2 PSG, § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG, § 15 FBG
Regelungen über das Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip bei der Ausübung der den Stiftern zustehenden oder vorbehaltenen Rechten müssen bei sonstiger Unwirksamkeit in deutlicher, zu keinem Zweifel Anlass gebender Weise in die Stiftungsurkunde aufgenommen werden.