Deskriptoren: Ehescheidung; Unternehmen; Aufteilung.
Normen: § 81 EheG, § 82 EheG
Eine Unternehmensbeteiligung unterliegt nicht der Aufteilung nach § 82 Abs 1 Z 4 EheG, wenn sie bloß Wertanlagecharakter hat.Deskriptoren: Ehescheidung; Unternehmen; Aufteilung.
Normen: § 81 EheG, § 82 EheG
Eine Unternehmensbeteiligung unterliegt nicht der Aufteilung nach § 82 Abs 1 Z 4 EheG, wenn sie bloß Wertanlagecharakter hat.