Deskriptoren: Antrag auf einstweilige Verfügung; zu sichernder Anspruch.
Normen: § 378 Abs 1 EO
Der von der gefährdeten Partei behauptete und mit einstweiliger Verfügung zu sichernde Anspruch muss genau bezeichnet werden.Deskriptoren: Antrag auf einstweilige Verfügung; zu sichernder Anspruch.
Normen: § 378 Abs 1 EO
Der von der gefährdeten Partei behauptete und mit einstweiliger Verfügung zu sichernde Anspruch muss genau bezeichnet werden.