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Antrag auf einstweilige Verfügung – genaue Bezeichnung des zu sichernden Anspruchs erforderlich

JudikaturGES 2022, 353 Heft 7 v. 20.12.2022

Deskriptoren: Antrag auf einstweilige Verfügung; zu sichernder Anspruch.

Normen: § 378 Abs 1 EO

Der von der gefährdeten Partei behauptete und mit einstweiliger Verfügung zu sichernde Anspruch muss genau bezeichnet werden.

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