Deskriptoren: GesbR; Innengesellschaft; Außengesellschaft; Vertretung; Haftung.
Normen: § 1176 ABGB
Eine GesbR ist Außengesellschaft, wenn sie nach ihrem Gesellschaftsvertrag gegenüber Dritten in Erscheinung treten soll.Deskriptoren: GesbR; Innengesellschaft; Außengesellschaft; Vertretung; Haftung.
Normen: § 1176 ABGB
Eine GesbR ist Außengesellschaft, wenn sie nach ihrem Gesellschaftsvertrag gegenüber Dritten in Erscheinung treten soll.