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Genossenschaftsrevision: Haftung des Revisionsverbandes

JudikaturGES 2022, 302 Heft 6 v. 27.10.2022

Deskriptoren: Genossenschaftsrevision; Revisionsverband; Haftung; Amtshaftung.

Normen: § 10 Abs 3 GenRevG 1997, § Art V 3 GenRevG 1997, § 1 Abs 1 AHG

Der Revisionsverband haftet als Ausfallsbürge für Ersatzansprüche gegen einen Revisor aus der Revision, der Abschlussprüfung und der Bankprüfung.

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