Deskriptoren: Einbringung; Insolvenzanfechtung; Unentgeltlichkeit; Gläubigerbenachteiligung.
Normen: § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG, § 28 IO, § 29 IO
Das Fehlen einer Vermögenseinbuße beim Einbringenden schließt es bei der im Anfechtungsrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise von vornherein aus, eine unentgeltliche Zuwendung iSv § 29 Z 1 IO anzunehmen.