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Nichtvorlesen des Abtretungsvertrages durch Notar – Nebenabreden außerhalb des Notariatsaktes

JudikaturGES 2022, 203 Heft 4 v. 28.7.2022

Deskriptoren: Abtretungsvertrag; Notariatsakt; Verlesen; Nebenabreden.

Normen: § 76 Abs 2 GmbHG, § 54 NO

Wird der Abtretungsvertrag dem Notar als Privaturkunde nur zur „Ummantelung“ übergeben, muss beim Notariatsakt dennoch auch diese Privaturkunde vorgelesen werden. Andernfalls ist der Abtretungsvertrag unwirksam.

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