Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Gerichtsstand.
Normen: § 65 JN, § 66 JN, § 83b JN, § 92b JN
Für Schadenersatzklagen der GmbH gegen ihren Geschäftsführer richtet sich die örtliche Zuständigkeit wahlweise nach
Deskriptoren: Geschäftsführerhaftung; Gerichtsstand.
Normen: § 65 JN, § 66 JN, § 83b JN, § 92b JN
Für Schadenersatzklagen der GmbH gegen ihren Geschäftsführer richtet sich die örtliche Zuständigkeit wahlweise nach