Deskriptoren: Gesellschafterausschluss; Barabfindung; Zuzahlungen; Überprüfungsverfahren; Verzugszinsen.
Normen: § 2 GesAusG, § 6 GesAusG, § 1000 Abs 1 ABGB
Im Verfahren über die Höhe der Barabfindung des ausgeschlossenen Minderheitsgesellschafters sind keine individuellen, ziffernmäßig bestimmten Leistungszusprüche vorzunehmen. Ein Ausspruch über die Verzinsung der baren Zuzahlungen ist nicht erforderlich.