Deskriptoren: Geschäftsführer; Entsendungsrecht; Nebenintervention.
Normen: § 50 Abs 4 GmbHG, § 17 ZPO
Klagt ein Gesellschafter die GmbH auf Anmeldung eines von ihm aufgrund eines Sonderrechtes nominierten Geschäftsführers zum Firmenbuch, kann der nominierte Geschäftsführer dem Verfahren nicht als Nebenintervenient beitreten.