Deskriptoren: Gesellschafterbeschluss; Stimmrecht; Vorstehender; Beschlussanfechtung; Feststellungsklage.
Normen: § 41 GmbHG, § 42 GmbHG, § 228 ZPO
Für die Beurteilung gesetzlicher Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Willensbildung der Gesellschaft steht grundsätzlich nur die (zeitlich befristete) Beschlussanfechtungsklage zur Verfügung.