Deskriptoren: Betriebsstätte; Beteiligungszurechnung; Typenvergleich; KESt.
Normen: Art 7 DBA, § 22 BAO, Mutter-Tochter-Richtlinie
Ist eine österreichische Körperschaft an einer in der Slowakei ansässigen und nach slowakischen Recht intransparenten Muttergesellschaft, welche nach dem Typenvergleich in Österreich als transparent zu sehen ist, für den ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr unmittelbar zu mindestens 10 % beteiligt, und ist diese explizit in der Anlage 1 der MTR festgehalten, so kann der KESt-Abzug dennoch unterbleiben, wenn keine Indikationen für einen Missbrauch iSd § 22 BAO vorliegen. Dies wird wohl dann der Fall sein, wenn die ausländische Muttergesellschaft über entsprechendes Sach- und Personalsubstrat verfügt. Die Gewinnausschüttungen sind bereits nach Maßgabe des Art 7 des DBA Österreich-Slowakei von der KESt zu entlasten und die Befreiungsmethode anzuwenden.