Deskriptoren: Kommunalsteuer; Betriebsstätte; Arbeitskräfteüberlassung.
Normen: § 1 KommStG 1993, § 4 KommStG 1993, § 16 Abs 12 KommStG 1993, § 29 BAO, § 30 BAO
Wann bei Überlassung von Arbeitskräften in das Ausland die Kommunalsteuerpflicht endet, in welchen Fällen eine mittelbare Betriebsstätte des Überlassers in der Betriebsstätte des Beschäftigers vorliegt, inwiefern und ob das Verwaltungsgericht die Rechtslage verkannte, ist Gegenstand dieser Erkenntnisbesprechung.