Der BFH hat jüngst wiederholt das Negativmerkmal bei der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung bejaht. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dieser Ansicht im Lichte der österreichischen Rechtslage. Darauf aufbauend wird auf diesbezügliche Implikation für Geschäftsleiter eingegangen.
Deskriptoren: Verbindlichkeitsrückstellung; Bilanz; Geschäftsleiterhaftung.