vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmeldung des Beschlusses über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (§ 5 GesAusG)

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2020, 375 Heft 7 v. 10.10.2020

Der Beschluss der Gesellschafter auf „Übertragung der Anteile des Minderheitsgesellschafters auf den Hauptgesellschafter gegen Gewährung einer angemessenen Entlohnung“ ist nach § 5 Abs 1 GesAusG zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Anteile der Minderheitsgesellschafter auf den Hauptgesellschafter über, der dies verlangt hat (Abs 4 leg cit).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!