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Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters hinsichtlich verbundener Unternehmen der GmbH

JudikaturGES 2020, 372 Heft 7 v. 10.10.2020

Deskriptoren: Informationsrecht GmbH-Gesellschaft; verbundene Unternehmen.

Normen: § 22 GmbHG, § 118 AktG, § 166 UGB

Auch Angelegenheiten von Unternehmen, an denen die GmbH beteiligt ist, können der Informationspflicht unterliegen.

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