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Internationale Zuständigkeit bei Rückforderungsklage wegen Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr

JudikaturGES 2020, 139 Heft 3 v. 10.5.2020

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; internationale Zuständigkeit.

Normen: § 20 GmbHG, § 82 GmbHG, § 83 GmbHG, Art 7 Nr 1 lit a EuGVVO 2012

Der Rückforderungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ist als „vertraglicher Anspruch“ iSd Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 zu qualifizieren. Der ausländische Gesellschafter kann daher am Sitz der Gesellschaft verklagt werden.

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