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Informationsanspruch des ausgeschiedenen Kommanditisten

JudikaturGES 2020, 91 Heft 2 v. 10.3.2020

Deskriptoren: Ausgeschiedener Kommanditist; Informationsrecht; Außerstreitverfahren.

Normen: § 166 UGB, § 120 Abs 1 JN

Die Auskunfts- und Kontrollrechte eines ausgeschiedenen Kommanditisten sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen.

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