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Liquidation einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der GesBR-Reform

JudikaturGES 2020, 93 Heft 2 v. 10.3.2020

Deskriptoren: GesBR; Liquidation; Opt-out.

Normen: § 1216a ABGB, § 1216b ABGB, § 1216c ABGB, § 1503 ABGB

Die mit der GesBR-Reform geschaffenen Bestimmungen über die Liquidation sind auch auf Altgesellschaften anzuwenden. Ein Opt-out ist nicht möglich.

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