Deskriptoren: GesBR; Liquidation; Opt-out.
Normen: § 1216a ABGB, § 1216b ABGB, § 1216c ABGB, § 1503 ABGB
Die mit der GesBR-Reform geschaffenen Bestimmungen über die Liquidation sind auch auf Altgesellschaften anzuwenden. Ein Opt-out ist nicht möglich.