Deskriptoren: Ausgeschiedener Kommanditist; Informationsrecht; Außerstreitverfahren.
Normen: § 166 UGB, § 120 Abs 1 JN
Die Auskunfts- und Kontrollrechte eines ausgeschiedenen Kommanditisten sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen.Deskriptoren: Ausgeschiedener Kommanditist; Informationsrecht; Außerstreitverfahren.
Normen: § 166 UGB, § 120 Abs 1 JN
Die Auskunfts- und Kontrollrechte eines ausgeschiedenen Kommanditisten sind im Außerstreitverfahren geltend zu machen.