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Bildung einer vom „echten“ Namen abweichenden Namensfirma

JudikaturGES 2020, 26 Heft 1 v. 10.2.2020

Deskriptoren: Namensfirma; Irreführung.

Normen: § 18 Abs 2 UGB

Bei der Bildung einer Namensfirma sind Abweichungen von der urkundlichen Schreibweise zulässig,

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