Deskriptoren: Notgeschäftsführer; Kollisionskurator; Minderheitenklage; Gesellschafterbeschluss.
Normen: § 15a GmbHG, § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG, § 48 GmbHG, § 271 ABGB
Bei Handlungsunfähigkeit der Geschäftsführer kann sowohl ein Notgeschäftsführer als auch ein Kollisionskurator bestellt werden.