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Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei Neufassung des Gesellschaftsvertrages

JudikaturGES 2020, 24 Heft 1 v. 10.2.2020

Deskriptoren: Gesellschaftsvertrag; Neufassung; Prüfpflicht; Firmenbuch; Gründungskosten.

Normen: § 15 FBG

Bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages hat das Firmenbuchgericht nur die geänderten, nicht jedoch bereits eingetragene Bestimmungen zu prüfen.

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