Deskriptoren: Namensfirma; Irreführung.
Normen: § 18 Abs 2 UGB
Bei der Bildung einer Namensfirma sind Abweichungen von der urkundlichen Schreibweise zulässig,Deskriptoren: Namensfirma; Irreführung.
Normen: § 18 Abs 2 UGB
Bei der Bildung einer Namensfirma sind Abweichungen von der urkundlichen Schreibweise zulässig,