Deskriptoren: streitiges Firmenbuchverfahren; amtliche Beschlussvorlage; Kopf des Spruchs.
Normen: § 39 AußStrG, § 144 GewO, § 7 Abs 1 EO
Die amtliche Beschlussvorlage für Firmenbuchsachen entspricht im kontradiktorischen (streitigen) Firmenbuchverfahren wegen Bucheinsicht nicht den gesetzlichen Anforderungen.