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Kein gesellschaftsvertragliches Aufgriffsrecht bei Insolvenz eines Gesellschafters

JudikaturGES 2020, 20 Heft 1 v. 10.2.2020

Deskriptoren: Geschäftsanteil; Aufgriffsrecht; Insolvenz.

Normen: § 76 GmbHG, § 1 IO, § 26 Abs 3 IO

Für den Fall der Insolvenz eines Gesellschafters können keine Aufgriffsrechte vereinbart werden.

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