Zur Frage, ob und gegebenenfalls wie weit Gerichte über das gesatzte Recht hinaus Rechtsfortbildung betreiben dürfen, gibt es national wie auch auf europäischer Ebene verschiedene Ansichten. Der vorliegende Beitrag bringt dazu konkrete Beispiele aus der österreichischen oberstgerichtlichen Rechtsprechung zum Gesellschaftsrecht aus den letzten Jahrzehnten.