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Haftungsausschluss bei Unternehmenserwerb muss binnen 1 Monat in das Firmenbuch eingetragen werden – Dauer des Firmenbuchverfahrens ist Risiko des Erwerbers

JudikaturGES 2019, 426 Heft 8 v. 10.12.2019

Deskriptoren: Unternehmenserwerb; Haftungsausschluss; Frist.

Normen: § 38 Abs 4 UGB

Ein beim Unternehmenskauf vereinbarter Haftungsausschluss kann nur zeitnah zum Unternehmensübergang eingetragen werden.

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