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Keine Beugehaft über früheren Geschäftsführer einer gelöschten GmbH

JudikaturGES 2019, 428 Heft 8 v. 10.12.2019

Deskriptoren: Exekution; Geschäftsführer; Beugehaft.

Normen: § 354 EO, § 18 GmbHG

Nach Löschung einer GmbH kommt eine Beugestrafe gegen den früheren Geschäftsführer zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung (der GmbH) nicht mehr in Betracht.

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