Deskriptoren: Exekution; Geschäftsführer; Beugehaft.
Normen: § 354 EO, § 18 GmbHG
Nach Löschung einer GmbH kommt eine Beugestrafe gegen den früheren Geschäftsführer zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung (der GmbH) nicht mehr in Betracht.
Deskriptoren: Exekution; Geschäftsführer; Beugehaft.
Normen: § 354 EO, § 18 GmbHG
Nach Löschung einer GmbH kommt eine Beugestrafe gegen den früheren Geschäftsführer zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung (der GmbH) nicht mehr in Betracht.