Deskriptoren: Vinkulierung; Aktien; Übertragung; Gestattung.
Normen: § 62 AktG, § 77 GmbHG
Bei vinkulierten Aktien ist nur das Interesse des Aktionärs, seine Aktien überhaupt verkaufen zu dürfen, geschützt, nicht aber das Interesse am Verkauf an einen bestimmten Dritten.