Nach der E OGH 19.06.1997, 6 Ob 2280/96d wird die Notariatsaktspflicht für die Übertragung des Geschäftsanteils vom Erben auf den Legatar durch die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG 1854 ersetzt. Im Kommentar wird der Frage nachgegangen, wie sich dies auf der Grundlage des geltenden § 182 Abs 3 AußStrG darstellt.