Deskriptoren: GesbR; Liquidation.
Normen: § 1215 ABGB aF, § 841 ABGB
Die Liquidation einer GesbR erfolgt nach Rechtslage vor GesbR-Reform grundsätzlich durch einvernehmliche Aufteilung des Gesellschaftsvermögens.Deskriptoren: GesbR; Liquidation.
Normen: § 1215 ABGB aF, § 841 ABGB
Die Liquidation einer GesbR erfolgt nach Rechtslage vor GesbR-Reform grundsätzlich durch einvernehmliche Aufteilung des Gesellschaftsvermögens.