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Streitige Liquidation einer GesbR nach Rechtslage vor GesbR-Reform

JudikaturGES 2019, 304 Heft 6 v. 10.9.2019

Deskriptoren: GesbR; Liquidation.

Normen: § 1215 ABGB aF, § 841 ABGB

Die Liquidation einer GesbR erfolgt nach Rechtslage vor GesbR-Reform grundsätzlich durch einvernehmliche Aufteilung des Gesellschaftsvermögens.

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