Deskriptoren: Betriebsausgaben; Gründungskosten; Werbungskosten.
Normen: § 16 Abs 1 EStG, § 27 Abs 2 Z 1 lit a EStG
Vom (künftigen) Gesellschafter einer GmbH getragene Gründungskosten (hier: Beratungskosten) stellen auch bei einer fehlgeschlagenen Gründung der GmbH Anschaffungskosten der Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft, und nicht (vorweggenommene, vergebliche) Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen dar.