In der jüngeren Vergangenheit stand die Firmenwertabschreibung wiederholt auf dem Prüfstand des Unionsrechts. Nunmehr gibt die Entscheidung des EuGH in der Rs Autogrill España erneut Anstoß zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Firmenwertabschreibung vor dem Hintergrund des unionsrechtlichen Beihilferechts. Zentrale Bedeutung bei der Qualifikation der Firmenwertabschreibung als Beihilfe gewinnt dabei die Frage nach den Voraussetzungen der Selektivität. Nach Auffassung des Gerichtshofs hat das EuG bei Auslegung der Selektivität einen Rechtsfehler begangen, weil es die Rechtsakte der Kommission, mit denen eine spanische Steuervorschrift über Abschreibungen beim Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wurde, mangels Bestimmung einer Gruppe begünstigter Unternehmen für nichtig erklärt hat. Der folgende Beitrag wirft einen Blick auf die Vorgeschichte dieses Rechtsstreits und greift die Selektivitätsprüfung staatlicher Beihilfen auf. In diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die österreichische Regelung der Firmenwertabschreibung (§ 9 Abs 7 KStG) thematisiert.