Deskriptoren: Veräußerungsgewinn; Hälftesteuersatz; kapitalistischer Mitunternehmer.
Normen: § 24 EStG, § 37 EStG
Die Hälftesteuersatzbegünstigung des § 37 Abs 5 Z 3 EStG kann in Zusammenhang mit Mitunternehmeranteilsveräußerungen nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Veräußerung sowohl in einem sachlichen und als auch in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit steht. Die Veräußerung einer kapitalistischen Mitunternehmerbeteiligung, die ihrerseits keine Erwerbstätigkeit begründet, kann diese Voraussetzung mangels sachlichen Zusammenhangs selbst dann nicht erfüllen, wenn ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Veräußerung der kapitalistischen Mitunternehmerbeteiligung und der Beendigung der (nichtselbständigen) Erwerbstätigkeit besteht.