vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Gesunde“ Unternehmen im Sinne des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG)

AufsätzeDietmar Aigner , Georg Kofler , Harald Moshammer , Michael TumpelGES 2015, 324 Heft 7 v. 1.10.2015

Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) wurde geschaffen, um in den Jahren 2009 und 2010 die Liquidität heimischer Unternehmen im Hinblick auf „[d]ie anhaltend angespannte Lage auf dem Finanzmarkt sowie die sich sukzessive verschlechternde Wirtschaftslage11ErlRV 229 BlgNR. XXIV. GP , 1. zu sichern. Die diesbezüglich seitens der Republik angebotenen Haftungsübernahmen sollten jedoch nicht der Sanierung bereits angeschlagener Unternehmen dienen, sondern nur Unternehmen mit einer „gesunden wirtschaftlichen Basis“ offen stehen (§ 2 Abs 1 Z 5 ULSG). Rund 50 Unternehmen haben in den Jahren 2009 und 2010 am ULSG-Programm teilgenommen. Zumal sich darunter auch mittlerweile in wirtschaftliche Notlage geratene Unternehmen wie der Büromöbelhersteller Bene, die Baumarktkette Baumax, die Blumendiscounterkette Holland Blumenmarkt oder der Baukonzern Alpine befanden, entbrannte eine öffentliche Diskussion und die juristische Auseinandersetzung darüber, ob diese Unternehmen tatsächlich im Jahr 2009 bzw 2010 die Voraussetzungen für eine ULSG-Haftungsübernahme aufgewiesen haben. Der gegenständliche Beitrag soll vor diesem Hintergrund aufzeigen, nach welchen Maßstäben die Anforderungen an eine solche ULSG-Haftungsübernahme zu beurteilen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte