Kaum ist die Druckerschwärze der „großen Steuerreform“ in Form des StRefG 2015/20161 getrocknet, lugt mit dem Begutachtungsentwurf des AbgÄG 20152 schon das nächste Steuergesetz um die Ecke. Aus unternehmenssteuerlicher Sicht enthält dieser Entwurf insbesondere zwei, in der politischen Diskussion durchaus als „Paket“ betrachtete Änderungsblöcke.