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Rs DMC: Unionsrechtskonformität der Entstrickungsregelung in § 16 UmgrStG bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Mitunternehmeranteilen?

Angrenzendes SteuerrechtAufsatzGustav WurmGES 2014, 291 Heft 6 v. 1.7.2014

In der Rs DMC (C-164/12 , 23.1.2014) nahm der EuGH zu den unionsrechtlichen Anforderungen der Entstrickungsbesteuerung im Rahmen einer grenzüberschreitenden Einbringung von Mitunternehmeranteilen Stellung, bei der das eingebrachte Vermögen grundsätzlich im selben Mitgliedstaat steuerhängig bleibt (sachliche Steuerpflicht), jedoch das Steuersubjekt umgründungsbedingt wechselt (persönliche Steuerpflicht).11Hinsichtlich der wesentlichen Grundsätze dieser Entscheidung siehe Wurm, Rs DMC: EuGH zur Unionsrechtskonformität der Wegzugsbesteuerung bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Mitunternehmeranteilen, GES 2014, 246ff. Im vorliegenden Beitrag sollen mögliche Auswirkungen des Urteils auf die österreichische Entstrickungsregelung bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Mitunternehmeranteilen in § 16 UmgrStG näher betrachtet werden.

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