vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Begriff „Zinsen“ gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturMartin LehnerGES 2014, 299 Heft 6 v. 1.7.2014

Norm: KStG § 11 Abs 1 Z 4

Der Begriff „Zinsen“ iSd § 11 Abs 1 Z 4 KStG umfasst Entgelt für die Überlassung von Kapital. Betrieblich veranlasste Bereitstellungsgebühren sind bei Inanspruchnahme des Kredites für die Anschaffung von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG daher gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG als Betriebsausgaben abziehbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!